Mietschuldenberatung Sprechen Sie mit uns!

Allgemeine Informationen

Wenn Ihnen Miet- und sonstige Schulden „über den Kopf wachsen“ sprechen Sie mit unserem Mietschuldnerberater. Gemeinsam mit Ihnen, werden wir eine Lösung finden, damit es nicht zur Wohnungskündigung kommt.

Die Begleichung bestehender Mietrückstände sollte immer an erster Stelle stehen, damit keine Obdachlosigkeit droht!

Es steht viel auf dem Spiel. Neben vielen unnötigen Kosten geht's häufig um elementare Dinge: Kinder werden aus Freundeskreisen herausgerissen und müssen umgeschult werden. Nicht selten gerät selbst der Arbeitsplatz in Gefahr.

Dringender Handlungsbedarf besteht, wenn:

  • die Bank Ihnen kein Geld mehr auszahlt
  • die Bank Ihren Kredit oder das Girokonto kündigt
  • Sie der Gerichtsvollzieher aufsucht
  • Ihr Lohn oder Gehalt gepfändet wird
  • ein Inkassounternehmen Forderungen stellt
  • Sie weitere Kredite aufnehmen müssen, um Ihren Verpflichtungen nachzukommen
  • Ihr Geld Monat für Monat nicht ausreicht
Bereits bei einem Rückstand von zwei Monatskaltmieten folgt die Kündigung Ihrer Wohnung und ein
anschließendes sehr zeitnahes Gerichtsverfahren.

Es folgt die Räumung Ihrer Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher. Das gilt übrigens auch für Familien mit Kindern. Zusätzliche Kosten (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten, ausstehende Miete plus Zinsen sowie die Kosten der Zwangsräumung) folgen.

Am schlimmsten: es droht die Obdachlosigkeit - die Anmietung einer neuen Wohnung wird schwer, da Sie keine Vorvermieterbescheinigung (Mietschuldfreiheitsbestätigung) erhalten.

Wenden Sie sich bei auftretenden Mietzahlungsschwierigkeiten in jedem Verfahrensabschnitt vertrauensvoll an uns:

Vista Venture AG
Abteilung Mietforderungsmanagement
Rhinstraße 1
10315 Berlin

Am schnellsten geht es per e-mail:
mietschuld@vista-venture-ag.de